Beschränkungen durch Corona (Covid-19)
Mit Wirkung zum 01. März 2023 sind von der Baden-Württembergischen Landesregierung alle Corona-Verordnungen aufgehoben worden.
Familienaufstellungen werden daher ohne Einschränkungen unsererseits durchgeführt.
Mit Wirkung zum 01. März 2023 sind von der Baden-Württembergischen Landesregierung alle Corona-Verordnungen aufgehoben worden.
Familienaufstellungen werden daher ohne Einschränkungen unsererseits durchgeführt.